Aufmaß und Abrechnung


Die zu bearbeitenden Glasflächen werden nach den Konstruktionsmaßen (lichte Rohbauweite) einseitig ermittelt und Rahmen, Kämpfer, Pfosten oder ähnliches werden übermessen. Sie werden beidseitig gereinigt wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist (Witterungsseite(Außenseite) und Raumseite(Innenseite)). Fenster werden nach Flächenmaß (m²) oder nach Anzahl (St) getrennt nach Bauart und nach Maßen abgerechnet.